Das Schulrecht ist ein sensibles Feld, denn es betrifft unmittelbar die Zukunft von Kindern und Jugendlichen. Wenn das eigene Kind nicht an der gewünschten Schule aufgenommen wird, Entscheidungen der Schulleitung nicht nachvollziehbar sind oder Maßnahmen wie ein Schulverweis im Raum stehen, ist rechtliche Unterstützung oft unerlässlich
Mein Kind wurde an der Wunschschule abgelehnt – Was tun?
Sie und Ihr Kind haben gemeinsam eine Wunschschule in Bremen oder Niedersachsen ausgewählt und Prioritäten gesetzt. Doch dann erfolgt eine Ablehnung – und die Entscheidung erscheint weder nachvollziehbar noch gerecht.
In solchen Fällen kann man sich rechtlich zur Wehr setzen. Zunächst ist die Entscheidung der Schule im Detail zu überprüfen. Immer wieder treten im Auswahlverfahren Fehler auf, durch die eine Ablehnung rechtlich angreifbar wird.
Wir bieten Ihnen in solchen Fällen unsere rechtliche Unterstützung an. Gegen die Ablehnung stehen Ihnen sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Wege offen. Wir prüfen den Ablehnungsbescheid, legen gegebenenfalls Widerspruch ein und stellen – wenn nötig – einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.
Unser Ziel ist eine schnellstmögliche Klärung, damit Ihrem Kind der Besuch der Wunschschule in Bremen, Bremerhaven oder Niedersachsen ermöglicht wird.
Die Schule ergreift Ordnungsmaßnahmen gegen mein Kind – Was tun?
Immer wieder verhängen Schulen in Bremen und Niedersachsen Ordnungsmaßnahmen gegen Schülerinnen und Schüler. Dies können zum Beispiel schriftliche Verweise oder zeitweise Unterrichtsausschlüsse sein. Für die Betroffenen bedeutet dies oft großen emotionalen Stress und einen empfindlichen Eingriff in ihren schulischen Alltag.
In vielen Fällen sind diese Maßnahmen nicht zulässig oder unangemessen hart. Zunächst ist zu prüfen, ob die Vorwürfe überhaupt zutreffen. Häufig kommt es zu vorschnellen Reaktionen der Schule, worunter das jeweilige Kind dann leidet
Hier setzt unsere Hilfe für Kind ein.
Zunächst suchen wir außergerichtlich die Möglichkeit einer Klärung. Die ist zum Beispiel ein Gespräch mit der Schulleitung oder, falls ein solches vorheriges Gespräch kein Erfolg hat, durch einen Widerspruch gegen die Maßnahme. Führt das nicht zum Erfolg, kann ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt und Klage erhoben werden.
Mein Kind soll von der Schule verwiesen werden – Was tun?
Ein Schulverweis ist die schwerwiegendste disziplinarische Maßnahme, die eine Schule ergreifen kann. Er ist nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten zulässig – und die Voraussetzungen dafür sind rechtlich eng gefasst.
Nicht selten prüft die Schule den zugrunde liegenden Vorfall nicht gründlich genug oder die Begründung ist rechtlich unzureichend. In solchen Fällen ist ein Schulverweis angreifbar.
Für Ihr Kind steht viel auf dem Spiel: Das vertraute schulische Umfeld geht verloren, Freundschaften zerbrechen, ein Schulwechsel ist oft mit erheblichem Stress verbunden. Hinzu kommt ein möglicher Reputationsschaden, der Ihr Kind langfristig belasten kann.
Wir unterstützen Sie dabei, dies zu verhindern. Unsere Arbeit beginnt auch hier außergerichtlich – mit der umfassenden Prüfung der Unterlagen und der Korrespondenz mit allen Beteiligten. Sollte dies nicht ausreichen, vertreten wir Sie im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, um die Rechte Ihres Kindes zu sichern und den Schulbesuch an der vertrauten Schule zu ermöglichen.
Mein Kind ist im Abitur durchgefallen – was tun?
Das Abitur bildet den krönenden Abschluss von 12 bzw. 13 Jahren Schulzeit. Umso größer ist der Schock, wenn es plötzlich heißt: „Nicht bestanden.“ Dies kann etwa an unzureichenden Prüfungsleistungen oder einer nicht bestandenen mündlichen Prüfung liegen.
Doch: In vielen Fällen ist nicht die Leistung Ihres Kindes der Grund, sondern ein fehlerhaftes Verfahren. Häufig sind Bewertungen fehlerhaft, Korrekturvorgaben wurden nicht eingehalten oder die Prüfung war nicht fair.
Hier setzen wir an: Wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Sie außergerichtlich sowie, wenn dies erforderlich werden sollte, gerichtlich.
Wie können wir helfen?
In allen Fällen des Schulrechts geht es um sensible Themen – denn es geht um die Zukunft Ihres Kindes. Gleichzeitig sind solche Konflikte oft emotional aufgeladen.
Unser Ziel ist es, das Problem schnell und wirksam zu lösen, ohne unnötige Eskalationen zu verursachen. Wir bieten Ihnen eine rasche Einschätzung der Erfolgsaussichten und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.