Hinweis: Folgender Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist kein Ersatz für rechtsanwaltliche Beratung.

Der Kita- oder Hortplatz ist für viele Familien nicht nur eine Frage der frühkindlichen Bildung. Dieser ist oft die Voraussetzung dafür, dass beide Elternteile berufstätig sein können. Umso belastender ist es, wenn trotz rechtzeitiger Anmeldung kein Platz zur Verfügung gestellt wird.

In Deutschland, damit auch in den Bundesländern Bremen und Niedersachsen, bestehen jedoch klare gesetzliche Ansprüche auf frühkindliche Betreuung. Eltern müssen es nicht einfach hinnehmen, wenn diese Ansprüche für ihr Kind verletzt werden.

Gesetzlicher Anspruch auf Kita-Platz für jedes Kind zwischen 1 und 3 Jahren

Seit dem 1. August 2013 besteht bundesweit ein rechtlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder zwischen ein 1 und 3 Jahren, sofern diese noch keine Schule besuchen (§ 24 SGB VIII). Für den Anspruch spielt es dabei keine Rolle, ob die Eltern aktuell berufstätig sind oder nicht.

Verweigert die zuständige Behörde die Bereitstellung eines Betreuungsplatzes, verstößt sie gegen geltendes Bundesrecht. In solchen Fällen können Eltern rechtliche Schritte einleiten. Die Erfolgsaussichten sind in solchen Fällen gut.

Was tun, wenn kein Platz angeboten wird?

Zunächst können außergerichtliche Schritte in Betracht gezogen werden. Falls Sie von der zuständigen Behörde bislang keine Rückmeldung bezüglich des Kita-Platzes erhalten haben, kann ein beauftragter Rechtsanwalt den Schriftverkehr übernehmen. Bereits dies führt in vielen Fällen dazu, dass die Behörde tätig wird und der gewünschte Platz bereitgestellt wird.

Weitere mögliche Schritte sind:

  • ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (Eilverfahren), um kurzfristig einen Platz zu erstreiten,
  • sowie eine Klage gegen die zuständige Behörde.

Auch eine Schadensersatzklage kann in Frage kommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Ihnen als Eltern durch die fehlende Betreuung ein finanzieller Schaden entstanden ist (z. B. Verdienstausfall oder zusätzliche Betreuungskosten).

Fristen beachten und frühzeitig handeln

Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid bezüglich des Kitaplatzes ist sofortiges Handeln geboten. Ab Zugang des Bescheids läuft eine Frist. Wird diese Frist versäumt, ist eine spätere rechtliche Durchsetzung in der Regel nicht mehr möglich.

Wer zu lange wartet, riskiert zudem, dass ein gerichtliches Eilverfahren nicht mehr rechtzeitig abgeschlossen werden kann – also bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Betreuungsplatz tatsächlich benötigt wird. Auch wenn es sich um ein Eilverfahren handelt, wird nicht von einem Tag auf den nächsten entschieden.

Sie sich frühzeitig rechtliche Beratung einholen. Dies sollte am besten dann geschehen, wenn sich erste Schwierigkeiten bei der Platzvergabe abzeichnen.

Fazit – Was können wir für Sie tun?

Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Verwaltungsrecht unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf frühkindliche Betreuung in einer Kita.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Prüfung Ihrer Unterlagen und Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • Schriftverkehr mit der zuständigen Behörde
  • Vertretung im Eilverfahren oder Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht

Unser Ziel ist eine schnelle und wirkungsvolle Lösung im Sinne Ihres Kindes.

Für eine Erstberatung stehen wir Ihnen regelmäßig kurzfristig zur Verfügung.