Hinweis: Folgender Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist kein Ersatz für rechtsanwaltliche Beratung.

Das Hochschul- und Ausbildungsrecht ist ein weitreichendes und komplexes Rechtsgebiet. Für Betroffene hat es oft erhebliche Auswirkungen auf die berufliche und persönliche Zukunft.

Die Probleme beginnen nicht selten schon bei der Zulassung zum gewünschten Studiengang. Im weiteren Verlauf können fragwürdige Bewertungen von Prüfungsleistungen auftreten – oder es droht im schlimmsten Fall sogar die Exmatrikulation, etwa wegen eines vermeintlichen Täuschungsversuchs.

In solchen Situationen stehen die Betroffenen häufig allein einer großen Institution gegenüber. Professionelle rechtliche Unterstützung ist dann entscheidend, um die eigenen Rechte zu wahren.

Die Bewerbung an Hochschulen und Universitäten stellt für angehende Studierende oft die erste große Hürde dar. Der Numerus Clausus, Auswahlgespräche oder die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise können dabei zum Ausschluss führen. Auch die Zulassung zu Masterstudiengängen wird häufig verweigert.

Was können wir für Sie tun? Zunächst prüfen wir den Ablehnungsbescheid und teilen Ihnen offen die Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens mit. Dabei berücksichtigen wir auch Härtefallregelungen und mögliche Nachteilsausgleiche.

Ist eine gerichtliche Durchsetzung sinnvoll, erheben wir Klage. Diese zielt häufig darauf ab, dass Studienplätze nicht vollständig vergeben wurden und daher weitere Kapazitäten bestehen – ein Ansatz, der regelmäßig Erfolg verspricht.

Eine wichtige Prüfung ist misslungen – Was tun?

Prüfungen und Klausuren stehen im Mittelpunkt von Studium und Ausbildung. Dabei gelten auch hier klare rechtliche Vorgaben – etwa zur Aufgabenstellung, zum Ablauf der Prüfung und zur Bewertung.

Prüfungsergebnisse gelten als Verwaltungsakte und unterliegen daher der rechtlichen Überprüfbarkeit. Eine Prüfungsanfechtung kann beispielsweise dann Erfolg haben, wenn,

  • die Aufgabenstellung unklar war,
  • die Bewertungskriterien nicht nachvollziehbar sind oder
  • Störungen wie Lärm eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich gemacht haben.

Wir nehmen in solchen Fällen Einsicht in die Prüfungsakte und analysieren Ihre Situation sorgfältig. Anschließend bewerten wir Ihre Erfolgsaussichten und gehen bei Bedarf außergerichtlich oder gerichtlich gegen das Ergebnis vor – z. B. per Widerspruch oder Klage mit dem Ziel einer Wiederholungsprüfung.

Probleme mit Zeugnissen und Leistungsnachweisen – Was tun?

Nicht immer stehen Prüfungen im Mittelpunkt. Auch im Zusammenhang mit Zeugnissen oder Leistungsnachweisen kann es zu Schwierigkeiten kommen:

  • bei einem Studiengang- oder Hochschulwechsel, wenn Leistungen nicht anerkannt werden,
  • oder wenn im Zeugnis disziplinarische Hinweise auftauchen, die dort nicht hingehören.

Wir unterstützen Sie in solchen Fällen sowohl außergerichtlich als auch, wenn dies nötig werden sollte, im gerichtlichen Verfahren.

Endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung – Wie kann geholfen werden?

Das endgültige Nichtbestehen einer Prüfung bedeutet in der Regel das Ende des Studiums im gewählten Fach. Für viele Betroffene ist das nach jahrelanger Arbeit ein schwerer Schlag.

Oft liegt die Ursache jedoch nicht in mangelnder Leistung, sondern in einem fehlerhaften Verfahren. Deshalb ist es besonders wichtig, die nicht bestandene Prüfung umfassend prüfen zu lassen.

Wir unterstützen Sie insbesondere auf folgendem Wege:

  • Wir analysieren das Prüfungsverfahren,
  • prüfen die Möglichkeit eines Härtefallantrags,
  • und vertreten Sie – falls erforderlich – auch gerichtlich, um die Fortsetzung Ihres Studiums zu ermöglichen.

Exmatrikulation erhalten – Was tun?

Die Exmatrikulation ist eine der gravierendsten Maßnahmen, die eine Hochschule ergreifen kann. Neben dem endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung kann sie zum Beispiel auch erfolgen bei

  • Täuschungsversuchen,
  • Nichtzahlung von Studienbeiträgen oder
  • Überschreitung der Regelstudienzeit ohne triftigen Grund.

Wir prüfen in diesen Fällen den Exmatrikulationsbescheid sorgfältig, bewerten die Erfolgsaussichten und leiten, falls von Ihnen gewünscht, außergerichtliche und gerichtliche Schritte ein, um Ihre Immatrikulation zu sichern.

Fazit – Wie wir Ihnen helfen können

Zulassung zum Studium, Prüfungsanfechtung oder drohende Exmatrikulation sind alles Themen, die unmittelbar Ihre Zukunft betreffen. Daher lohnt es sich für Sie dazu rechtlichen Beistand dazuholen.

Wir unterstützen Sie im Hochschulrecht mit

  • einer klaren rechtlichen Einschätzung Ihrer Situation,
  • einem schnellen Vorgehen,
  • sowie der Entschlossenheit, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Für die Terminvereinbarung zur Erstberatung wenden Sie sich bitte an die Kanzlei.