Im Bereich des Gewerbes stellen Gaststätten einen Sonderfall dar. Hier gelten besondere Vorschriften des Gaststättenrechts, welche insbesondere beim Ausschank von alkoholischen Getränken eingreifen.
Ein häufiger Streitpunkt ist die Versagung der Gaststättenerlaubnis. Diese wird unter anderem davon abhängig gemacht, ob der Antragsteller als „zuverlässig“ im Sinne des Gaststättenrechts eingestuft wird. Eine frühere Straffälligkeit kann dabei problematisch sein. Jedoch ist jeder Einzelfall individuell zu prüfen und es gibt keine Verallgemeinerungen.
Weitere Konfliktfelder entstehen häufig bei behördlichen Auflagen zum Jugendschutz, Lärmschutz und Nichtraucherschutz.
Wir unterstützen Sie sowohl bei der Erteilung einer Gaststättenerlaubnis als auch bei der Abwehr belastender Verwaltungsakte. Beispiele für belastende Verwaltungsakte sind Bußgeldbescheide oder Auflagen, die Ihre Tätigkeit gefährden.
Fazit – Wie wir Sie unterstützen können
Auf Ihren Wunsch beraten und vertreten wir Sie im Gaststättenrecht.
Unser Ansatz ist die gründliche Prüfung Ihrer individuellen Situation und Erfolgsaussichten. Danach folgt die strategische Planung des außergerichtlichen und gegebenenfalls gerichtlichen Vorgehens. Am Ende steht regelmäßig die Lösung Ihres rechtlichen Problems.