Im Verwaltungsrecht wird das Verhältnis zwischen Staat und Bürger geregelt. Es betrifft all jene Angelegenheiten, in denen Behörden Entscheidungen treffen, die in die Rechte des Einzelnen eingreifen. Beispielsweise kann dies durch Genehmigungen, Ablehnungen oder behördliche Anordnungen geschehen.
Solche Entscheidungen erfolgen in der Regel durch sogenannte Verwaltungsakte – also zumeist schriftliche Bescheide, mit denen die Behörde Maßnahmen trifft oder ablehnt. Wenn Sie sich durch eine solche staatliche Entscheidung ungerecht behandelt fühlen, stehen Ihnen rechtliche Mittel zur Verfügung, um sich dagegen zu wehren.
Hier setzen unsere Leistungen für Sie an. Wir beraten und vertreten Sie in einer Vielzahl verwaltungsrechtlicher Fragestellungen. Dabei streben wir zunächst immer eine außergerichtliche Lösung an, vertreten Ihre Interessen aber auch konsequent vor den Verwaltungsgerichten, wenn dies erforderlich ist.
Unsere Schwerpunkte im Verwaltungsrecht sind insbesondere:
- Beamtenrecht
- Kitaplatzrecht
- Schulrecht
- Hochschulrecht
- Gewerberecht, Gaststättenrecht und Handwerksrecht (Wirtschaftsverwaltungsrecht)
- Öffentliches Baurecht
In all diesen Bereichen bieten wir Ihnen fundierte rechtliche Beratung, außergerichtliche Unterstützung sowie gerichtliche Vertretung vor den zuständigen Behörden und Gerichten.
Wichtig bei Bescheiden: Fristen unbedingt beachten
Bitte beachten Sie, dass behördliche Bescheide regelmäßig mit sehr kurzen Fristen verbunden sind, innerhalb derer rechtliche Schritte eingeleitet werden müssen. Die genaue Frist können Sie immer auf der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid entnehmen.
Telefonische Kontaktaufnahme mit uns
Daher bitten wir Sie ausdrücklich, dass Sie sich in solchen Fällen mit uns umgehend telefonisch in Verbindung setzen. Nur so kann sichergestellt werden, dass etwaige Fristen geprüft und gewahrt werden. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme ist entscheidend, um Ihre Rechte wirksam durchzusetzen.