Transparenz bei den Kosten ist ein zentrales Prinzip unserer Kanzlei. Unser Ziel ist es, dass Sie jederzeit wissen, welche Kosten auf Sie zukommen – böse Überraschungen gibt es bei uns nicht.

Abrechnung nach dem Rechtsanwalts­vergütungsgesetz (RVG)

Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung unserer Leistungen nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dort ist gesetzlich geregelt, welche Gebühren für welche Tätigkeiten eines Rechtsanwalts anfallen.

In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, eine individuelle Vergütungsvereinbarung zu treffen, um den Besonderheiten Ihres konkreten Falls gerecht zu werden. Eine solche Vereinbarung wird selbstverständlich im Vorfeld mit Ihnen abgestimmt und schriftlich festgehalten.

Bereits im Rahmen der Erstberatung wird die Vergütung unserer Tätigkeit offen angesprochen und mit Ihnen besprochen. So behalten Sie stets die volle Kontrolle.

Erstanfrage

Eine erste Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei, etwa telefonisch, ist kostenlos. In diesem Gespräch klären wir, ob Ihr Anliegen grundsätzlich für eine rechtliche Beratung oder Vertretung in Betracht kommt.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen dieses Gesprächs keine rechtliche Prüfung oder Beratung erfolgt. Es handelt sich lediglich um ein kurzes Vorgespräch zur Einschätzung der weiteren Vorgehensweise und der Feststellung, ob sich eine kostenpflichtige Erstberatung für Sie lohnt.

Erstberatung

Bei der Erstberatung handelt es sich um eine ausführliche Rechtsberatung. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihr rechtliches Problem, erörtern mögliche Lösungswege und besprechen das weitere Vorgehen.

Für eine Erstberatung fällt gemäß § 34 RVG eine Gebühr von maximal 190,00 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer (entspricht 226,10 € brutto) an.

Sollte sich aus der Erstberatung eine weitergehende Mandatierung ergeben, werden die Kosten der Erstberatung vollständig angerechnet.

Rechtsschutzversicherung

Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir auch, ob für Ihr Anliegen eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung in Betracht kommt. Falls Sie eine entsprechende Versicherung haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Einholung der Deckungszusage und übernehmen auf Wunsch von Ihnen die Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft.