Die Unternehmensnachfolge berührt nicht nur wirtschaftliche und persönliche, sondern häufig auch erbrechtliche Fragestellungen – insbesondere dann, wenn die Übergabe innerhalb der Familie erfolgen soll. Eine unzureichend geregelte Nachfolge kann dabei schnell zum Existenzrisiko für das gesamte Unternehmen werden.
Was ist häufige Ausgangslage bei Mandanten?
Eine einheitliche Ausgangssituation gibt es bei der Unternehmensnachfolge selten. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine maßgeschneiderte Lösung.
Dennoch lassen sich gewisse typische Fallkonstellationen darstellen:
- Der Unternehmensinhaber möchte seinen Betrieb an die Kinder übergeben – jedoch bestehen unterschiedliche Vorstellungen oder unklare Rollenverteilungen innerhalb der Familie
- Der Inhaber plant, das Unternehmen aus persönlichen oder strategischen Gründen an eine langjährige Führungskraft oder einen verdienten Mitarbeiter zu übertragen.
- Patchwork-Familien, mehrere Erblinien oder Konflikte zwischen Erben im Rahmen einer komplizierten Familienstruktur bedrohen die Einheit des Unternehmens. In solchen Fällen ist eine detaillierte Familienplanung unverzichtbar.
Weshalb ist frühzeitige Planung wichtig?
Unterbleibt die rechtzeitige Planung der Unternehmensnachfolge, entstehen regelmäßig erhebliche Risiken. Hierbei muss jeden Unternehmensinhaber klar sein, dass ohne Testament oder Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge greift. Hieraus können sich für Unternehmen weitreichendste Folgen ergeben.
Es kann dann zu Blockaden aufgrund von Streitigkeiten innerhalb von Erbengemeinschaften kommen oder werden Pflichtteilsansprüche geltend gemacht, die für Unternehmen existenzielle Risiken hervorrufen können. Auch kann eine fehlgeleitete oder völlig unterlassende erbrechtliche Nachfolgeplanung zu vermeidbaren steuerlichen Belastungen führen.
Fazit – Was können wir für Sie tun?
Wir begleiten Sie bei allen erbrechtlichen Fragestellungen rund um die Unternehmensnachfolge. Hierbei beraten wir Sie und, wenn falls es nötig werden sollte, vertreten wir Sie auch.
Unser Leistungsspektrum umfasst die verschiedensten Dienstleistungen. Hierzu gehören zum Beispiel die Ausarbeitung von maßgeschneidert Testamenten für die Unternehmensübergabe. Wenn nötig werden dabei auch Pflichtteilsfragen oder die Sicherung von Ehepartnern miteinbezogen. Zudem werden, wenn nötig auch bestehende Gesellschaftsverträge mit der Nachfolgeplanung harmonisiert. Auch arbeiten wir mit Steuerberatern zusammen, um eine optimale Beratung in steuerlichen Fragen zu gewährleisten.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme zur Erstberatung.