Auch wenn Schenkungen oft nicht unmittelbar mit dem Erbrecht in Verbindung gebracht werden, spielen sie im erbrechtlichen Kontext eine zentrale Rolle. Häufig ist in diesem Zusammenhang von der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge die Rede. Dabei sind bei Schenkungen nicht nur steuerliche, sondern auch vielfältige rechtliche Aspekte zu beachten.
Wie stehen Schenkung und Erbrecht zusammen?
Schenkungen gewinnen insbesondere dann an Bedeutung, wenn im Erbfall Uneinigkeiten oder Ausgleichsansprüche zwischen Erben entstehen. Ein zentrales Thema ist hierbei die Frage, ob ein Beschenkter ausgleichspflichtig ist. Dies ist beispielsweise so im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs. Zudem ist stets zu prüfen, ob und in welchem Umfang die sogenannte 10-Jahres-Frist zur steuerlichen Abschmelzung greift.
Unüberlegte oder formfehlerhafte Schenkungen können im Nachhinein zu erheblichen Konflikten zwischen den Erben führen.
Was sind Vorteile von geplanten Schenkungen?
Geplante Schenkungen im Rahmen der Nachlassplanung können sowohl rechtliche wie auch steuerliche Vorteile haben.
Rechtlich lassen sich durch gezielte Vermögensübertragungen Streitigkeiten im Erbfall vermeiden. Zudem kann das Vermögen bereits zu Lebzeiten an bestimmte Personen weitergegeben werden – und zwar unabhängig vom späteren Erbgang.
Steuerlich ermöglichen Schenkungen die effektive Nutzung von Freibeträgen, die alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden können. Dadurch lässt sich die spätere Erbschaftssteuerbelastung häufig deutlich reduzieren.
Welche Fehler können bei Schenkungen gemacht werden?
Häufig werden bei Schenkungen Fehler gemacht, die man vermeiden könnte.
Zu den häufigsten Fehlern zählen das Übersehen von Pflichtteilsrechten, was zu nachträglichen Pflichtteilsergänzungsansprüchen führt, die unzureichende Nutzung steuerlicher Freibeträge oder die fehlerhaften Formulierungen in Schenkungsverträgen.
Fazit – Wie können wir Ihnen helfen?
Wir beraten Sie umfassend bei Schenkungen mit erbrechtlichem Bezug – sowohl bei der Planung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge als auch bei bereits erfolgten Schenkungen.
Hierzu gehört Beratung zu Schenkungen, die die Funktion einer vorweggenommenen Erbfolge darstellen. Ebenso erstellen und prüfen wir für Sie Schenkungsverträge, beraten zu Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen und vertreten Sie auch bei Streitfällen aufgrund vorher an Sie erfolgter Schenkungen. Gerne übernehmen wir bei Steuerfragen auch die Koordination mit Steuerberatern.