Die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind von zentraler Bedeutung für eine selbstbestimmte Zukunft. Sie betreffen Situationen, in denen man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist – etwa durch Krankheit oder Unfall. In solchen Momenten können mit einer rechtzeitig erstellten Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Ihre persönlichen Vorstellungen verbindlich festgelegt werden.
Was ist eine Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie, welche medizinischen Maßnahmen in einer Situation ergriffen oder unterlassen werden sollen, in der Sie sich nicht mehr äußern können. Dabei geht es oft um schwerwiegende gesundheitliche Zustände, in denen eine Heilung nicht mehr möglich erscheint.
Medizinisches Personal ist grundsätzlich verpflichtet, Leben zu erhalten. Die Patientenverfügung erlaubt es Ihnen, im Vorfeld festzulegen, welche medizinischen Eingriffe gewünscht sind – und welche nicht. So behalten Sie Ihre Selbstbestimmung, auch wenn Sie selbst nicht mehr sprechen oder sonst ausdrücken können.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit für Sie handeln dürfen. Dies betrifft beispielsweise Entscheidungen zu Gesundheitsfragen, Vermögensangelegenheiten oder organisatorischen Themen des Alltags.
Sie legen selbst fest, welche Lebensbereiche abgedeckt sein sollen – häufig empfiehlt sich eine umfassende Regelung. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Interessen tatsächlich gewahrt werden und keine gerichtliche Betreuung angeordnet werden muss. Falls keine Regelung durch eine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird in vielen Fällen die Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers verfügt. Mit der Vorsorgevollmacht können Sie dagegen vorbeugen.
Was sind häufige Irrtümer hierzu?
Viele Menschen verzichten auf eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung, weil sie glauben, dass die eigene Familie im Ernstfall alles regeln kann oder man noch zu jung sei.
Beides ist rechtlich sehr problematisch. Selbst Ehepartner oder enge Angehörige dürfen nicht automatisch in Ihrem Namen entscheiden. Und plötzliche Schicksalsschläge machen beim Alter keine Unterschiede. Vorsorge mit entsprechenden Vollmachten und Verfügungen ist daher keine Frage des Alters, sondern des Verantwortungsbewusstseins gegenüber sich selbst und den eigenen Angehörigen.
Fazit – Wie können wir Ihnen helfen?
Wir stehen Ihnen mit verschiedenen Dienstleistungen zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zur Seite.
Unsere Kanzlei bietet insbesondere folgende Leistungen hierzu an:
- Individuelle Beratung zur Erstellung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Erstellung von rechtssicheren Patientenverfügungen
- Erstellung von rechtssichereren Vorsorgevollmachten
- Längerfristige Begleitung, falls Ihrerseits Änderungen nötig werden
- Zusammenarbeit mit Notaren und Ärzten (wenn von Ihnen gewünscht)
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme zur Vereinbarung einer Erstberatung.