Erbfälle sind für viele Menschen meist eine Extremsituation sowohl in rechtlicher wie auch emotionaler Hinsicht. Der Verlust einer nahestehenden Person geht oft mit einer komplexen Nachlasssituation einher. In dieser ohnehin schwierigen Lage sind viele überfordert. Die Nachlassverwaltung bietet hier einen strukturierten Weg, um Ordnung zu schaffen, Haftungsrisiken zu vermeiden und den Nachlass rechtssicher zu regeln.
Was versteht man unter Nachlassverwaltung?
Auch wenn der Begriff in der Alltagssprache häufig verwendet wird, handelt es sich bei der Nachlassverwaltung um ein gerichtlich angeordnetes Verfahren.
Sie wird nur auf Antrag eingerichtet – entweder durch die Erben selbst oder durch Dritte, die ein berechtigtes Interesse am Nachlass nachweisen können.
Im Unterschied zur eigenständigen Verwaltung durch die Erben liegt die Verfügungsbefugnis beim gerichtlich bestellten Nachlassverwalter. Die Erben sind insoweit von direkten Verfügungen über den Nachlass ausgeschlossen. Ziel ist es, den Nachlass zu ordnen, zu sichern und professionell zu verwalten – insbesondere bei komplexen oder konfliktbeladenen Erbsituationen.
Unter welchen Bedingungen ist eine Nachlassverwaltung sinnvoll?
Für Gläubiger des Erblassers kann die Nachlassverwaltung ein Weg sein, um ihre berechtigten Forderungen zu sichern – insbesondere, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Erben diese nicht begleichen werden oder können.
Für Erben gibt eine Vielzahl von Gründen, die für eine Nachlassverwaltung sprechen können. So kann der Nachlass insgesamt sehr komplex sind oder ist insgesamt verschuldet. In beiden Situationen kann ein eingesetzter Nachlassverwalter Erben erheblich entlasten. Auch können Streitigkeiten unter den Erben oder von diesen mit Nachlassgläubigern ein Grund für einen Nachlassverwalter sein.
Inwieweit sind Erben durch eine Nachlassverwaltung betroffen?
Die Erben bleiben rechtlich Erben. Hieran ändert die angeordnete Nachlassverwaltung nicht. Jedoch geht die Verfügungsbefugnis über den Nachlass vollständig auf den Nachlassverwalter über.
Der entscheidende Vorteil dabei ist, dass sich die Haftung der Erben sich nun auf den Nachlass beschränkt. Eine persönliche Haftung mit dem Privatvermögen wird damit weitgehend ausgeschlossen, was ein wesentlicher Schutzfaktor für die Erben ist.
Fazit – Wie können wir Ihnen helfen?
Wenn Sie Erbe oder Miterbe eines komplexen oder schwierigen Nachlasses sind, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite. Ebenso unterstützen Gläubiger, die eine Nachlassverwaltung verfügen lassen wollen.
Wir können Ihnen dabei folgendermaßen zur Seite stehen:
- Analyse der erbrechtlichen Situation
- Antragsstellung zur Nachlassverwaltung beim zuständigen Nachlassgericht
- Kommunikation mit dem Nachlassverwalter und Dritten
- Jegliche rechtlichen Fragen, die sich in einem solchen Verfahren ergeben
Wir freuen auf eine Kontaktnahme zur Vereinbarung einer Erstberatung zu Ihrer Situation.