Hinweis: Folgender Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist kein Ersatz für rechtsanwaltliche Beratung.

Wer über seinen letzten Willen und die Verteilung seines Vermögens nach dem Tod nachdenkt, denkt häufig an das Testament. Doch es gibt auch eine weniger bekannte, aber rechtlich ebenso wirksame Möglichkeit, nämlich den Erbvertrag.

Worum handelt es sich bei einem Erbvertrag?

Im Gegensatz zum Testament, das jeder Erblasser einseitig errichten und jederzeit widerrufen kann, beruht der Erbvertrag auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen mindestens zwei Personen. Er bedarf daher der gegenseitigen Erklärung und ist grundsätzlich bindend für die Parteien. Auch über einen Erbvertrag kann eine Erbfolge geregelt und über Vermögen verfügt werden.

Der Erblasser kann demnach nach Abschluss eines Erbvertrags regelmäßig nicht mehr frei über die Verteilung seines Vermögens entscheiden, weil aufgrund des Erbvertrags im Regelfall eine nicht mehr einseitig auflösbare Verpflichtung geschaffen wurde.

Was unterscheidet den Erbvertrag vom Testament?

Der zentrale Unterschied gegenüber dem Testament liegt in der Verbindlichkeit. Ein Testament kann vom Erblasser jederzeit widerrufen oder geändert werden. Ein Erbvertrag dagegen bindet die Parteien. Eine einseitige Änderung oder Aufhebung durch den Erblasser ist nur dann möglich, wenn dies im Erbvertrag ausdrücklich vorgesehen ist oder ein gesetzlicher Grund besteht.

In welchen Fällen ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Ein Erbvertrag kann in bestimmten Situationen die bessere Wahl sein, wie zum Beispiel dann, wenn gegenseitige Verpflichtungen eingegangen werden sollen oder eine rechtlich verbindliche Zusage notwendig ist.

Häufig werden Erbverträge insbesondere in folgenden Konstellationen verwendet:

  • Pflegevereinbarungen (z. B. Erbeinsetzung als Gegenleistung für Pflegeleistungen)
  • Pflichtteilsverzicht gegen Ausgleichsleistungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Langjährige Lebensgemeinschaften ohne Trauschein

Weniger geeignet ist ein Erbvertrag, wenn spätere Anpassbarkeit gewünscht ist, da spätere Änderungen regelmäßig einseitig gar nicht mehr durchführbar sind.

Wann ist ein Erbvertrag die bessere Wahl als ein Erbvertrag?

Mit einem Testament hält sich der Erblasser alle Möglichkeiten offen, da ein Testament im Regelfall durch den Erblasser widerrufen werden kann. Es verbleibt eine Handlungsfreiheit, die bei einem Erbvertrag zumeist wegfällt.

Zudem ist die Errichtung eines Testaments einfacher als der Abschluss eines Erbvertrags, weil ein Testament einseitig durch den Erblasser errichtet werden kann und nicht zwangsläufig notarielle Form benötigt.

Welche Formvorschriften hat ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag ist ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft, das nur notariell beurkundet wirksam abgeschlossen werden kann. Beide Vertragspartner müssen daher beim Notar persönlich anwesend sein. Das gilt ebenso für Änderungen oder Aufhebungen des Vertrags.

Kann man sich von einem Erbvertrag wieder lösen?

Der Erbvertrag erzeugt in der regelmäßigen Ausgestaltung eine nicht mehr einseitig auflösbare Bindungswirkung zwischen den Parteien. Hierin liegt der Hauptunterschied zum Testament und darüber muss sich der Erblasser klar sein. Ein Testament dagegen lässt sich regelmäßig durch den Erblasser im Gegensatz zum Erbrecht einseitig widerrufen oder ändern.

Der Erblasser kann sich nur dann wieder vom Erbvertrag einseitig lösen, wenn dies konkret in dem jeweiligen Erbvertrag vereinbart worden ist oder gesetzliche Gründe vorliegen sollten, die eine solche Lösung vom Vertrag erlauben.

Daher sollte sich jeder Erblasser vor der Unterzeichnung eines Erbvertrags eingehend professionell beraten lassen.

Kann man mit einem Erbvertrag einen Pflichtteil umgehen?

Auch bei einem Erbvertrag wie bei einem Testament kann der Pflichtteilsanspruch naher Angehöriger durch einen Erbvertrag nicht einseitig ausgeschlossen werden.

Möglich ist jedoch, dass der Berechtigte im Rahmen eines Erbvertrags freiwillig auf seinen Pflichtteil verzichtet. Hierzu muss durch den Pflichtteilsberechtigten ein ausdrücklicher Pflichtteilsverzicht erfolgen. Auch ein solcher Pflichtteilsverzicht unterliegt formellen Anforderungen. Zumeist erfolgt ein solcher Pflichtteilsverzicht nur gegen die Zahlung einer Abfindung.

Fazit – Wie können wir Ihnen als Rechtsanwalt helfen

Ein sorgfältig gestalteter Erbvertrag kann schon zu Lebzeiten bei Ihnen und Ihren Angehörigen für Klarheit, Ruhe und Rechtssicherheit sorgen.

Hierbei stehen wir Ihnen zur Seite. Wir analysieren Ihre Nachlasssituation und entwickeln mit Ihnen gemeinsam passende Varianten eines Erbvertrags für Ihre Situation. Gerne beraten wir Sie auch zu bereits bestehenden Erbverträgen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme zur Vereinbarung einer Erstberatung.