Hinweis: Folgender Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist kein Ersatz für rechtsanwaltliche Beratung.

Wer Erbe wird, sieht sich oft mit einer Vielzahl rechtlicher und organisatorischer Herausforderungen konfrontiert. Eine der ersten Hürden ist häufig der Nachweis der eigenen Erbenstellung. In vielen Fällen ist hierzu ein Erbschein erforderlich.

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt wird.

Im Erbscheint werden die jeweiligen Erben genannt. Zudem wird auch der genaue Umfang dieser Erbschaft im Erbschein genannt. Erbscheine können als Alleinerbschein, gemeinschaftlicher Erbschein sowie als Teilerbschein ausgestellt werden.

Mit dem Erbschein kann die Erbenstellung gegenüber Dritten offiziell und rechtssicher nachgewiesen werden.

Wofür braucht man einen Erbschein?

Zwar genügt in manchen Fällen auch ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll als Nachweis – dies hängt jedoch von der jeweiligen Stelle ab. Viele Institutionen verlangen aus Gründen der Rechtssicherheit ausdrücklich die Vorlage eines Erbscheins.

Einen Erbschein benötigt man zum Beispiel beim Grundbuchamt für Grundbuchberechtigungen, bei Bank- und Versicherungsangelegenheit sowie beim Umgang mit Behörden.

Wer darf einen Erbschein beantragen?

Jeder Erbe ist berechtigt, einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zu stellen – unabhängig davon, ob es sich um einen Alleinerben oder ein Mitglied einer Erbengemeinschaft handelt. Weiterhin dürften beispielsweise Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Erbteilserwerber einen Antrag auf einen Erbschein stellen.

Wo stellt man einen Antrag auf einen Erbschein?

Der Antrag ist beim zuständigen Nachlassgericht zu stellen. In der Regel dem Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers.

Wie läuft die Beantragung eines Erbscheins ab?

Zunächst müssen Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins erfüllt sein. Hierzu muss der Nachweis der Erbfolge erbracht sein. Zumeist wird von vielen Nachlassgerichten eine eidesstaatliche Versicherung über die Angaben verlangt. Jegliche Zweifel über die Erbenstellung müssen zudem ausgeräumt sein.

Insbesondere bei größeren Erbengemeinschaften oder unklarer Sachlage kann sich die Bearbeitung erheblich verzögern. In solchen Fällen ist eine strukturierte Vorbereitung entscheidend.

Der Antrag auf den Erbschein muss inhaltlich genau sein.

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Gericht. Mit mehreren Wochen ist jedoch regelmäßig zu rechnen.

Was passiert bei fehlerhaften Erbscheinen?

Fehlerhafte Erbscheine sollten tunlichst vermieden werden, da diese gravierenden Konsequenzen haben können.

Solche Fehler entstehen etwa, wenn ein bislang unbekannter Erbe auftaucht oder ein neues Testament gefunden wird. Eine sorgfältige und fundierte Antragstellung ist daher unerlässlich.

Fazit – Wie können wir Ihnen helfen?

Wir begleiten Sie kompetent durch den gesamten Prozess der Erbscheinbeantragung

Dies beginnt mit der Beratung, ob sich die Beantragung eines Erbscheins lohnt. Danach unterstützten wir Sie bei der häufig langwierigen Vorbereitung des Erbscheinsantrags und übernehmen die Kommunikation mit den Beteiligten Erben. Falls es zu Streitigkeiten kommt, vertreten wir Sie auch gerne.

Über eine Kontaktaufnahme zur Vereinbarung einer Erstberatung freuen wir uns.