Wer an eine Erbschaft denkt, dem kommt meist unmittelbar die Erbschaftssteuer in den Sinn. Tatsächlich sind steuerliche Fragen in nahezu jedem Erbfall von zentraler Bedeutung.
Gerade in der Nachlassplanung ist die steuerliche Gestaltung ein entscheidender Faktor. Mit durchdachten Testamenten oder Erbverträgen lässt sich die Steuerlast oft erheblich reduzieren. Auch Schenkungen zu Lebzeiten sollten in die Überlegungen einbezogen werden, da sich auf diese Weise Freibeträge mehrfach nutzen lassen.
Doch nicht nur bei der Planung, auch im konkreten Erbfall ist die steuerliche Seite relevant. Beispiele hierfür sind die Bewertung des Nachlasses oder die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung.
Wir arbeiten bei Fragen zur Erbschaftssteuer regelmäßig mit Steuerberatern zusammen, um für unsere Mandanten optimale Ergebnisse zu erzielen. Gerne binden wir Ihren vertrauten Steuerberater ein. Alternativ arbeiten wir, selbstverständlich in enger Abstimmung mit Ihnen, mit spezialisierten Steuerberatern aus unserem Netzwerk zusammen.
Fazit – Was können wir für Sie tun?
Unsere Spezialisierung im Erbrecht verbinden wir gezielt mit steuerlichen Fragestellungen. Dazu arbeiten wir eng mit Steuerberatern zusammen. Auf Wunsch auch mit Ihrem eigenen. So können wir Sie sowohl bei der vorausschauenden Nachlassplanung als auch im Erbfall umfassend und bestmöglich unterstützen.