Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge nach dem Tod einer Person. Dabei betrifft es nicht nur große Vermögen oder komplexe Familienstrukturen. Vielmehr stellt sich für jeden die Frage, wie er seine Angehörigen bestmöglich absichert.
Im Zusammenhang mit dem Erbe steht häufig auch die Schenkung. In vielen Fällen wird ein Teil des Vermögens bereits zu Lebzeiten übertragen, um frühzeitig Klarheit zu schaffen oder steuerliche Vorteile zu nutzen.
Unsere Tätigkeit im Erbrecht zielt darauf ab, Ihnen bei allen erbrechtlichen Fragestellungen verlässlich zur Seite zu stehen. Unser Anspruch ist es, gemeinsam mit Ihnen passende und vorausschauende Entscheidungen zu treffen. Gerade im Erbfall zeigt sich, wie wichtig eine durchdachte und frühzeitige Planung ist – denn sie verhindert Streit und sorgt für klare Verhältnisse.
Unsere Leistungen im Erbrecht umfassen insbesondere:
- Erstellung von Testamenten sowie Erbverträgen
- Beratung und Vertretung zur Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Beratung und Vertretung bei Erbscheinsverfahren
- Beratung und Vertretung bei Fällen im internationalen Erbrecht
- Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
- Schenkungen
- Erbschaftssteuer
- Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
Erbrechtliche Probleme entstehen häufig durch unklare Formulierungen, fehlende Regelungen oder emotionale Spannungen innerhalb der Erbengemeinschaft. Unpräzise oder gänzlich fehlende Testamente führen nicht selten zu langwierigen Streitigkeiten.
Wir begleiten Sie sowohl bei der Gestaltung im Vorfeld als auch im konkreten Erbfall mit dem Ziel, Ihre rechtlichen Herausforderungen bestmöglich zu lösen.