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5 Rechtstipps beim Vererben

Als Erblasser/Erblasserin (zur sprachlichen Vereinfachung wird folgend einschließend vom „Erblasser“ gesprochen), so werden Person vererbende Personen benannt, steht man häufig vor großen Herausforderungen. Es geht um die Frage, wie und an wen man seinen Nachlass verteilt. Dies klingt auf den ersten Blick nicht schwierig. In der Realität gibt es dabei jedoch etliche Fallstricke, die dazu führen können, dass der eigentliche Wille des Erblassers unterlaufen wird.

Die folgende 5 Tipps sollen zukünftigen Erblassern in dieser Situation helfen.

1. Erstellung eines eindeutigen Testaments

Der Hinweis auf die Erstellung eines eindeutigen Testaments klingt wie eine Selbstverständlichkeit. In vielen Fällen wird jedoch genau dies nicht umgesetzt. Häufig besteht kein schriftlicher letzter Wille, weil dies häufig als unangenehm empfundene Thema immer wieder aufgeschoben wird. Wenn dann der Erblasser verstirbt und kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, dann greift automatisch die gesetzliche Erbfolge.

Dabei ist ein eindeutiges Testament, dass den letzten Willen des Erblassers klar und unmissverständlich regelt die Grundlage, um seinen Nachlass entsprechend zu verteilen. Dabei sollte stets in klarer und sachlicher Sprache der letzte Wille zur Verteilung des Nachlasses aufgenommen werden. Dabei sollte man stets vor Augen haben, dass es der Maßstab bezüglich der Eindeutigkeit sein sollte, dass ein unbeteiligter Dritter, der von der Angelegenheit keinerlei Kenntnis hat, ein Testament nach der ersten Lektüre ohne weitere Rückfragen verstanden hat.

2. Testamente regelmäßig überprüfen

In anderen Fällen existiert ein Testament. Jedoch genügt es in den allermeisten Fällen nicht, dass einmal ein Testament erstellt wurde. In vielen Fällen bilden ältere Testament nur noch eingeschränkt aktuelle Lebensrealität ab. So werden aus unterschiedlichsten Gründen Personen in einem Testament großzügig bedacht, jedoch ist der Grund dafür später weggefallen. Es kann beispielsweise aus bester Freundschaft in früheren Zeiten am heutigen Tag tiefste Feindschaft geworden sein. Dann liegt es zumeist nicht mehr im Interesse des Erblassers, dass ehemals beste Freunde oder Freundinnen über das eigene Testament auch noch als Erbe oder Erbin einzusetzen.

Darum sollte ein jedes Testament in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Dann können veränderte Lebensumstände auch in den niedergeschriebenen letzten Willen adäquat mitaufgenommen werden.

3. Schenkungen in Betracht ziehen

Schenkungen stellen in vielen Fällen eine Art von vorgezogener Erbschaft. Dies wird dementsprechend sowohl im Erbrecht als auch Steuerrecht berücksichtigt. Trotzdem sind Schenkungen ein sinnvolles Instrument, weil diese den zukünftigen Erblassern noch zu Lebzeiten eine aktive Kontrolle über die Verteilung des Nachlasses erlauben. Es kann so unter direkter eigener Aufsicht der Nachlass verteilt werden. Damit werden Risiken reduziert, die sich aus der Nachlassverteilung nach dem Sterbefall eines Erblassers ergeben.

Jedoch bieten auch Schenkungen rechtliche Eigenarten, die jeder zukünftige Erblasser unbedingt kennen und berücksichtigen sollte. Ansonsten kann die Realisierung der Wünsche eines zukünftigen Erblassers in noch weitere Ferne rücken. Professioneller rechtlicher Rat ist darum auch bezüglich Fragen zu Schenkungen unbedingt zu empfehlen.

4. Erbengemeinschaften beachten

Sobald es mehr als einen Erben gibt, bildet sich eine Erbengemeinschaft. Eine solche Gemeinschaft sollte man nicht idealisieren, sondern man muss der Realität in vielen Fällen hart ins Auge blicken. Die Mitglieder einer solchen Erbengemeinschaften bilden diese nicht aufgrund freiwilliger Entscheidung. Sie haben es sich regelmäßig nicht ausgesucht. Was bedeutet das? In der Realität treffen häufig so zumeist lange familiäre Vorgeschichten und unterschiedlichste Interessen aufeinander. In dieser Gemengelage müssen dann Wege zur Abwicklung der jeweiligen Nachlassangelegenheit gefunden werden, was eine große Herausforderung sein kann.

Dann kann es unter Umstände für einen zukünftigen Erblasser bei der Gestaltung seines letzten Willens bezüglich seines Nachlasses interessant nur einen Alleinerben oder eine Alleinerbin einzusetzen. Weitere Personen können dann durch beispielsweise Vermächtnisse bedacht werden, wobei in solchen Fällen auch stets Pflichtteilsansprüche bedacht werden müssen. Hierdurch kann auch eine angestrebte Verteilung des Nachlasses ohne Entstehung einer Erbengemeinschaft erzielt werden. Auch hierbei gilt es unbedingt professionellen rechtlichen Rat einzuholen, da die passende Umsetzung zumeist rechtliche Fachkenntnisse benötigt.

5. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erstellen

Die Erstellung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht gehört für zukünftige Erblasser auch zum Thema Vererben. Insbesondere die Vorsorgevollmacht hat dabei eine große rechtliche Relevanz. Sobald eine solche Vorsorgevollmacht vorliegt, wird in den meisten Fällen, wenn eine solche Notwendigkeit auftreten sollte, kein gesetzlicher Betreuer für den zukünftigen Erblasser bestimmt.

Für die Erstellung von Patientenverfügungen und von Vorsorgevollmachten sollte stets auf rechtsanwaltliche Beratung zurückgegriffen werden

6. Fazit

Die hier vorgestellten Tipps für zukünftige Erblasser sind nur als die Spitze des Eisbergs zu betrachten. Bei allen Tipps gilt stets, dass hierfür rechtsanwaltliche Hilfe eingeholt werden sollte. Zudem ist zu beachten, dass noch viele weitere Aspekte für Erblasser zu berücksichtigen sind. Auch hierfür gilt, dass die Einholung von professioneller Rechtsberatung unabdingbar ist.